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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1) Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zur Grips IO GmbH (nachfolgend: Auftragnehmerin). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten als beiderseitig akzeptiert, wenn nicht seitens des Auftraggebers ein expliziter Widerspruch gegen die AGB erhoben wird. Die AGB werden bei Auftragserteilung per Bestätigung dem Auftraggeber zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

 

§ 2) Auftragserteilung

Nach Einigung über die wesentlichen Auftragseigenschaften und entsprechender Freigabe seitens des Auftraggebers gilt der Auftrag für die Auftragnehmerin als erteilt (Vertragsschluss). Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

 

§ 3) Art der Leistungserbringung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin grundsätzlich kein Werk, sondern stets eine Dienstleitung schuldet. Abweichend hiervon kann die Auftragnehmerin in Einzelfällen auch die Erfüllung aus Kaufvertrag, Mietvertrag oder Geschäftsbesorgung schulden. Bei der Beurteilung der Vertragsart ist der Schwerpunkt des Vertrages entscheidend. Sollte ein expliziter Werkvertrag geschlossen werden, so haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden, die zum Teil oder ganz auf Verzögerungen oder Unklarheiten auf Seiten des Auftraggebers beruhen.

 

§ 4) Wahrheits- und Vollständigkeitsvermutung

Die Auftragnehmerin geht nach Auftragserteilung davon aus, dass die ihr zur Verfügung gestellten Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Die Auftragnehmerin darf sich darauf verlassen, dass Aussagen durch das Personal des Auftraggebers diesen Vorgaben entsprechen. Vom Auftraggeber gestellte Dokumente aller Art werden von der Auftragnehmerin, wenn nicht explizit anders vereinbart, als im vollen Nutzungsrecht des Auftraggebers angesehen.

 

§ 5) Leistungserfüllung

Die Leistung ist nach Abnahme durch den Auftraggeber als erfüllt anzusehen. Dies ist ferner anzunehmen, wenn die Auftragnehmerin alle vereinbarten Leistungen nachweislich erbracht hat. Die Auftragnehmerin kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Drittanbieter als Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausschließlich mit der Auftragnehmerin zu korrespondieren, die Erfüllungsgehilfen sind ausdrücklich nicht berechtigt, eigenständig Erklärungen für die Auftragnehmerin abzugeben.

 

§ 6) Rechnungserstellung

Die Berechnung der geschuldeten Leistung wird grundsätzlich nach Leistungserbringung vorgenommen. Bei Aufträgen, deren Vollendung einen längeren Zeitraum als 1 Monat erfordert, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die jeweils erbrachten Zwischenleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Preise verstehen sich stets als netto zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Steuer. Der Zahlungszeitraum für den Auftraggeber beträgt 14 Tage.

 

§ 7) Eigentum

Die urheberrechtlichen Leistungen der Auftragnehmerin bleiben im Eigentum dieser, wenn nicht gesondertes vereinbart und berechnet wird. Bei Kaufverträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsposition im Eigentum der Grips IO GmbH. Skonto wird nicht gewährt.

 

§ 8) Vertragsstrafen

Die Parteien schulden sich gegenseitig vollständige Vertraulichkeit der jeweils erhaltenen Informationen und sind sich der rechtlichen Bedeutung dessen bewusst. Darüber hinaus werden durch die Auftragnehmerin grundsätzlich keine Regelungen über Vertragsstrafen anerkannt. Anderweitige Ausnahmeregelungen werden seitens der Auftragnehmerin unter keinen Umständen in einer Höhe von über 5.000 EUR akzeptiert und bedürfen der ausdrücklichen, gesonderten Zustimmung durch die Auftragnehmerin.

 

§ 9) Haftung

Die Auftragnehmerin übernimmt in sämtlichen Vertragsarten nur die Haftung für die Verletzung von Körper und Leben sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im jeweils vereinbarten Rahmen. Anderweitige Haftungen werden nicht gewährt und bedürfen der expliziten, gesonderten Vereinbarung. Im Falle einer solchen Vereinbarung ist die Haftung auf maximal 1.000.000 EUR beschränkt. Haftung für Erfüllungsgehilfen wird nur im genannten Rahmen übernommen und dies auch nur dann, wenn die vertragswesentliche Kommunikation ausschließlich mit der Auftragnehmerin geführt wird. Diese Bestimmungen gelten ebenso bei der Sachmängelhaftung im Falle eines Kaufvertrages. Gegenüber Unternehmern bestimmt die Grips IO GmbH, dass sie im Falle des Sachmangels ausschließlich die Nachbesserung festsetzt.

 

§ 10) Datenschutz

Die in § 8 genannten Grundsätze zur Wahrung des Datenschutzes gelten auch nachvertraglich bis zu 24 Monate fort. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist die Auftragnehmerin befugt, Daten des Auftraggebers unter Wahrung dieser Grundsätze auch durch deren Erfüllungsgehilfen bearbeiten zu lassen.

 

§ 11) Abtretung von Rechten

Eine Abtretung von Rechten aus den Vertragsbeziehungen zur Auftragnehmerin ist untersagt.

 

§ 12) Verjährung von Ansprüchen

Die Verjährungsfrist von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin wird auf einheitlich 12 Monate festgelegt. Beginn der Frist ist die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin. Dies gilt für vertragliche Beziehungen zu Unternehmern. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 13) Nutzungsrechte

Der Auftraggeber darf die Nutzung aus den erbrachten Leistungen im dafür vereinbarten Umfang betreiben. Eine darüber hinausgehende Nutzung/ Übertragung bedarf der vorherigen Vereinbarung mit der Auftragnehmerin. Die unerlaubte Verwendung der erbrachten Dienstleistungen kann mit der Berechnung des Doppelten des marktüblichen Wertes geahndet werden. Bei Lieferung eines Gewerks räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung das örtlich unbeschränkte, dauerhafte und unwiderrufliche Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellten Medien im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen.

 

§ 14) Schlussbestimmungen

Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Sollte eine der Klauseln dieser AGB als unwirksam durch Urteil erkannt werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass dies nicht für die übrigen Klauseln gilt. Das allgemeine Recht findet Anwendung, um von den AGB nicht geregelte Bereiche zu ergänzen. Gerichtsstand ist Köln, sofern nicht ein anderweitiger Gerichtsstand qua Gesetzes vorgeschrieben ist.

 

Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2020

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